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AGB’s

Gastro Kanton Zürich Bildungszentrum Teilnehmer

1.0 Inkrafttreten

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit der Rückbestätigung einer Anmeldung durch Gastro Kanton Zürich in Kraft.

2.0 Anmeldung

Die Anmeldung für ein Angebot hat online über die Website von gastro.zuerich zu erfolgen und wird durch das Bildungszentrum über den elektronischen Weg (E-Mail) bestätigt. Die Anzahl Teilnehmender pro Angebot ist beschränkt (Minimal- und Maximalanzahl). Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Weitere Anmeldebedingungen können in einzelnen Angeboten genauer definiert werden. Der Durchführungsentscheid wird spätestens 14 Tage vor dem Starttermin per E-Mail kommuniziert. Bei einer Unterbrechung oder einem Abbruch eines Lehrganges/Kurses ist Gastro Kanton Zürich nicht rückzahlungspflichtig.

2.1 Gutscheine

Gutscheine sind bei der Anmeldung beizulegen. Nachträglich eingereichte Gutscheine können nicht mehr berücksichtigt werden. (Physische Gutscheine, welche noch nicht abgelaufen sind, können noch eingelöst werden, bitte sofort mit der Anmeldung Bescheid geben.)

3.0 Vertragsinhalt

Der Inhalt der Angebote richtet sich nach der im Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ausschreibung von Gastro Kanton Zürich. Sämtliche aktuellen Ausschreibungen sind auf der Internetseite veröffentlicht. Änderungen der Unterrichtsinhalte von Referentinnen/Referenten sowie von Zeit und Dauer des Angebots bleiben vorbehalten. Insbesondere kann sich die Angebotsstruktur (Stundentafel) und die Anzahl Lektionen einzelner Fächer während der Ausbildungsdauer verändern.

4.0 Versicherung

Die Teilnehmenden sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selbst verantwortlich. Gastro Kanton Zürich schliesst jede Haftung für während einer Ausbildung entstandenen Schäden, Diebstähle, Unfälle, oder Verluste von Gegenständen aus.

5.0 Abmeldung | Nichterscheinen | Rücktritt vom Kurs

Abmeldungen haben per E-Mail an das Sekretariat des Bildungszentrums zu erfolgen und sind bis 14 Tage vor dem jeweiligen Kurstermin ohne Kostenfolge möglich.

Bei den Lehrgängen G2 und Chefkoch müssen die Abmeldungen 30 Tage vor Lehrgangsstart erfolgen.

Verpasste Kurstage (eigenverschulden) können grundsätzlich nicht nachgeholt, umgebucht werden, ausser es liegt ein Arztzeugnis vor. In diesem Falle kann der Kurs, sofern ein Verschiebedatum vorhanden ist und es noch freie Plätze hat, umgebucht werden.

Bei einer Umbuchung in Ausnahmefällen ist eine Gebühr von 80.- zu entrichten.

Gastro Kanton Zürich behält sich grundsätzlich das Recht vor, für die entstandenen administrativen Aufwendungen eine Gebühr zu verlangen.

6.0 Zahlungsbedingungen

Das Kursgeld ist fällig vor Kursbeginn und beinhaltet in der Regel sämtliche Kosten für Unterricht, Kursunterlagen, Kursattest und Verpflegung. Allfällige Abweichungen sind in der jeweiligen Kursausschreibung aufgeführt. Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

6.1 Rechnungsstellung

Die Rechnung für das gebuchte Bildungsangebot erhalten die angemeldeten Personen mit der Bestätigung der Durchführung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel einmalig.

Die Rechnung ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen.

6.2 Ratenzahlungen

Ratenzahlungen sind möglich. Die erste Rate ist zwingend vor Kursbeginn zu begleichen. Die weiteren Raten auf das Datum, welches auf den Rechnungen ersichtlich ist.

6.3 Vorbehalte

Gastro Kanton Zürich behält sich das Recht vor, Kurse bei ungenügenden Anmeldungen resp. bei Erkrankung des Referenten kurzfristig zu annullieren. In diesem Falle werden die Kurskosten zurückerstattet oder der Kurs auf ein anderes Datum verschoben.

6.4 Kostenübernahme durch Arbeitgeber

Eine Rechnungsstellung der Kurskosten an den Arbeitgeber ist möglich, muss aber bei der Anmeldung mit den entsprechenden Angaben gemeldet werden. Der Ausbildungsvertrag besteht, trotz Hinterlegung einer anderen Rechnungsadresse, ausschliesslich zwischen der Schule und der teilnehmenden Person. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und der teilnehmenden Person haben keinen Einfluss auf diesen Ausbildungsvertrag. Bei Ausstellung der Rechnung auf einen Betrieb, verfällt das Anrecht auf Bundessubventionen (Bundesbeiträge).

6.5 Prüfungsgebühren

Wiederholungen von internen Prüfungen sind in jedem Fall kostenpflichtig. (Ausnahme mit Vorweisung eines Arztzeugnisses)

Prüfungsgebühren sind vor dem angekündigten Prüfungstermin zur Zahlung fällig. Gebühren für externe Prüfungen werden in der Regel direkt von der entsprechenden Prüfungsorganisation erhoben. Weitere Informationen finden Sie bei der zuständigen Prüfungsorganisation.

6.6 Preisanpassungen

Preisanpassungen in laufenden Angeboten aufgrund wichtiger Gründe oder behördlicher Anordnung bleiben vorbehalten und frühzeitig kommuniziert.

6.7 Bundesbeiträge

Im Rahmen der Subjektfinanzierung unterstützt die schweizerische Eidgenossenschaft (Bund) Absolventen/-innen von eidg. Prüfungen (eidg. Fachausweis und eidg. Diplom) mit Bundesbeiträgen. Diese werden nach abgelegter eidg. Prüfung direkt durch den Bund an die Kandidaten/-innen ausbezahlt. GastroSuisse/Gastro Formation stellt ihren Teilnehmenden die für den Rückforderungsantrag benötigten Bescheinigungen aus. Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in der Schweiz
  • keine anderweitigen Stipendien u/o Subventionen
  • Die Absolvierung der eidg. Prüfung wird vorausgesetzt (der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg)
  • Rechnungsadresse zwingend auf Teilnehmer/in und nicht auf Arbeitgeber ausgestellt.

7.0 Ausserordentliche Vertragsauflösung

Aus einem wichtigen Grund kann Gastro Kanton Zürich einen Teilnehmenden ausschliessen und den Vertrag über die Ausbildung per sofort auflösen. Ist der Rücktrittsgrund durch den Teilnehmenden zu verantworten, so bleibt das Kursgeld resp. die offenen Raten trotzdem geschuldet.

Als wichtige Gründe, im Sinne einer nicht abschliessenden Aufzählung, gelten:

  • Nichtbezahlen der Rechnungen trotz Mahnungen
  • Wiederholte Störungen des Unterrichts trotz schriftlicher Ermahnung
  • Grobes Fehlverhalten gegenüber anderen Teilnehmenden, Referentinnen/Referenten oder Mitarbeitenden der Schule
  • Nichteinhalten der internen Schulregeln
  • Sittenwidriges Verhalten

8.0 Kursatteste/Kursbestätigung

Am Ende eines Kurses erhalten die Kursteilnehmer:

  • die mindestens 80% des Kurses (Lehrgänge und 5–6-tägige Kurse)
  • 100% KOPAS, Berufsbildnerkurse, 1 Tägige Kurse

besucht haben, ein Attest/eine Kursbestätigung.

Zusätzliche Atteste werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25.- ausgestellt.

9.0 Umfragen mit SurveyMonkey

9.1 Teilnahmebedingungen für Umfragen

Die Teilnahme an unseren Umfragen ist freiwillig und für Personen ab 18 Jahren möglich. Deine Antworten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für interne Auswertungen genutzt. Die Umfrageergebnisse werden anonymisiert ausgewertet und können für interne Berichte und zur Verbesserung unserer Dienstleistungen verwendet werden. Gastro Kanton Zürich übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Teilnahme an unseren Umfragen entstehen.

9.2 Einwilligung und Widerruf

Mit der Teilnahme an der Umfrage stimmst du der Verarbeitung deiner Daten gemäss der Datenschutzerklärung zu. Du kannst deine Einwilligung jederzeit widerrufen, indem du uns unter info@gastro.zuerich kontaktierst.

9.3 Kontakt

Bei Fragen zu unseren Umfragen oder diesen Teilnahmebedingungen wende dich bitte an info@gastro.zuerich.

10.0 Datenschutz

Für den Datenschutz gilt die separate Datenschutzerklärung auf gastro.zuerich.

11.0 Gerichtsstand

Bei einem Rechtsstreit kommt Schweizer Recht zur Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Zivilgericht Zürich zuständig.

Zürich, Mai 2024