Anpassung der Mindestlöhne im Gastgewerbe

Gute Nachrichten für die Gastronomiebranche: Das Schiedsgericht (p. A. Obergericht des Kantons Bern) hat ein für unsere Branche erfreuliches Urteil gefällt. Ab dem 1. Februar 2025 werden die Mindestlöhne im Gastgewerbe um die durchschnittliche Jahresteuerung von 1,1 % moderat erhöht. Diese Erhöhung wird nicht rückwirkend vorgenommen, was die administrative Umsetzung erleichtert. Für Saisonarbeitsverträge gilt die Anpassung ab Beginn der jeweiligen Sommersaison (spätestens ab 1. Mai 2025).
Die neuen Mindestlöhne sind wie folgt festgelegt:
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Kat. Ia (ohne Berufslehre): Fr. 3'706.-
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Kat. Ib (ohne Berufslehre mit Progresso-Attest): Fr. 3'935.-
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Kat. II (mit eidg. Berufsattest o.ä.): Fr. 4'062.-
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Kat. IIIa (mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.): Fr. 4'519.-
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Kat. IIIb (mit eidg. Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung): Fr. 4'626.-
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Kat. IV (mit Berufsprüfung): Fr. 5'282.-
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Praktikant:innen: Fr. 2'385.-
Dieses Urteil unterstützt die Haltung von GastroSuisse, faire und zugleich finanzierbare Löhne für unsere Mitglieder festzulegen. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Gastgewerbe bleibt somit ein starkes Instrument für eine soziale Partnerschaft und übertrifft weiterhin die Mindestlohnregelungen von Kanton und Gemeinden.
Rückblick auf die Verhandlungen
Im Frühling 2024 hat GastroSuisse, gemeinsam mit HotellerieSuisse und der Swiss Catering Association, mit den Sozialpartnern des L-GAV die Mindestlöhne für 2025 verhandelt. Trotz vertrauensvoller Gespräche konnte keine Einigung mit den Gewerkschaften erzielt werden. Daraufhin wurde ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet, dessen Urteil nun die Position der Arbeitgeberverbände bestätigt.
Engagement für eine starke Sozialpartnerschaft
GastroSuisse setzt sich weiterhin für eine faire und nachhaltige Sozialpartnerschaft im Rahmen des L-GAV ein. Es ist uns ein zentrales Anliegen, dass sowohl für unsere Mitglieder als auch für deren Mitarbeitende gute Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Diese Information wurde uns von GastroSuisse übermittelt. Als kantonaler Verband teilen wir diese erfreulichen Nachrichten gerne und stehen euch bei Fragen oder weiteren Anliegen jederzeit zur Verfügung.